• Blisterzentrum zur Verblisterung von Arzneimitteln in Blister Verpackungen für eine Patientenindividuelle Verblisterung aus Hameln.

Herstellungserlaubnis

Blisterzentrum zur Verblisterung von Arzneimitteln in Blister Verpackungen für eine Patientenindividuelle Verblisterung aus Hameln.

Da es sich bei der Zweitverblisterung von Arzneimitteln um eine Arzneimittelherstellung nach deutschem Arzneimittelgesetz (AMG) handelt, ist eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG notwendig, wenn eine Apotheke für andere Apotheken verblistern möchte bzw. wenn ein Blisterzentrum verblisterte Arzneimittel in Verkehr bringen möchte. Die Herstellungserlaubnis wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde erteilt. Dabei sind die GMP Richtlinien der internationalen pharmazeutischen Industrie und das Aide Mémoire zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner

Blisterzentrum zur Verblisterung von Arzneimitteln in Blister Verpackungen für eine Patientenindividuelle Verblisterung aus Hameln.

Ihr Ansprechpartner:
Marcus Berz, Geschäftsführer

Blisterzentrum zur Verblisterung von Arzneimitteln in Blister Verpackungen für eine Patientenindividuelle Verblisterung aus Hameln.

Ihr Ansprechpartner:
Jan Siebert, Leiter der Herstellung

Qualitäts-Netzwerk

Blisterzentrum zur Verblisterung von Arzneimitteln in Blister Verpackungen für eine Patientenindividuelle Verblisterung aus Hameln.

Wir sind Gründungsmitglied des Qualitäts-Netzwerkes Deutsche Blisterunion.

Broschüre

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Blister Care GmbH
Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 16
31789 Hameln

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Tel.: 0 51 51 - 40 30 55 0
Fax: 0 51 51 - 40 30 55 1
Mail: service@blistercare.de

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