Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist meist bei den Stadt- oder Kreissozialämtern oder dem Gesundheitsamt angesiedelt und kontrolliert regelmäßig die Alten- und Pflegeeinrichtungen. Dabei wird unter anderem die Einhaltung der Heimdienstpersonalverordnung und die Einhaltung der Anforderungen aus dem Heimgesetz (HeimG) kontrolliert. Bei Verstoß gegen die oben genannten Kriterien stehen der Heimaufsicht ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von einfachen Anordnungen, etwas innerhalb einer bestimmten Frist zu korrigieren, über eine Geldbuße bis hin zu einem Beschäftigungsverbot oder Verbot einen Betrieb weiter zu führen.