Herstellungsleiter
Der Begriff des Herstellungsleiters ist durch den neuen Begriff "Leiter der Herstellung" ersetzt worden. Der Leiter der Herstellung ist für die Einhaltung der Arzneimittelsicherheit verantwortlich. Er muss über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und dies durch Zeugnisse und berufliche Qualifikationen gegenüber der Zulassungsbehörde nachweisen.