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MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Der MDK ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den medizinischen, zahnmedizinischen und pflegerischen Bereichen. Er hat die Aufgabe, sämtliche Fragestellungen der GKV in den vollständigen medizinischen und pflegerischen Bereichen sozialmedizinisch zu beantworten, damit die gesetzlichen Krankenkassen leistungsrechtliche Entscheidungen treffen können. Ziel ist es, das alle Versicherten nach den gleichen Kriterien beurteilt werden und die gleiche Leistung bei medizinisch neutraler Beurteilung empfangen.
Als Vertragspartner der Alten- und Pflegeheime kontrolliert der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) für die Pflegekasse die Einhaltung des Versorgungsvertrages. Dabei wird vom MDK die Qualität der Pflege fachlich überprüft. Die Mindeststandards werden dabei von der Pflegeversicherung und den Rahmenbestimmungen des Heimgesetzes vorgegeben.