A
Arzneimittelbewertung
Sämtliche Arzneimittel, die vom Blisterzentrum verblistert werden, müssen vorab einer strengen Arzneimittelbewertung unterzogen werden. Dabei wird jedes einzelne Medikament nach relevanten pharmakologischen und galenischen Kriterien beurteilt. Nur bei positivem Ergebnis dieser Risikobewertung kann das Fertigarzneimittel dem Produktionsprozess zugeführt werden.