tablettengenaue Abrechnung

In der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung werden die Arzneimittel eines Patienten in der Regel für eine Woche nach den Einnahmezeitpunkten verblistert. Dies geschieht in einem regelmäßigen Rhythmus von einer Woche. Somit könnte die den Patienten betreuende Apotheke mit der Krankenkasse des Patienten wochenweise und tablettengenau abrechnen. Die Apotheke würde das Rezept also nicht mehr nach den bisher üblichen Normgrößen N1/N2/N3 mit der Krankenkasse abrechnen, sondern den tatsächlichen Tablettenverbrauch. Dies ist vor allem bei Medikationsänderungen von großer Bedeutung. Somit müssten nicht genutzte Tabletten der Packung nicht weggeschmissen werden. Durch die tablettengenaue Abrechnung könnten dem Gesundheitssystem hohe Geldbeträge erspart werden.