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Rabattverträge
Rabattverträge sind Verträge, die zwischen einer Krankenkassen und einem Arzneimittelhersteller zur exklusiven Lieferung eines Arzneimittels an die Versicherten der Krankenkasse geschlossen werden. Der Vertragsabschluss erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung des Arzneimittels durch die Krankenkasse. Die arzneimittelabgebende Apotheke ist gesetzlich an die Einhaltung des jeweiligen Rabattvertrages verpflichtet. Krankenkassenverträge siehe Rabattverträge.