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Beipackzettel
Der Beipackzettel (Packungsbeilage / Patienteninformation / Waschzettel) muss vom Arzneimittelhersteller jeder produzierten Arzneimittelpackung beigefügt werden. Der Beipackzettel enthält sämtliche für den Verbraucher des Arzneimittels notwendigen Informationen über das Medikament. Der Beipackzettel enthält Informationen über Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Anwendungsgebiet, Einnahmehinweise, Dosierung, Wirkung und Nebenwirkungen, Gegenhinweisen, Warnhinweisen, Verfall etc.